
Ralf Ebken Systemingenieur FH
Sachverständiger für IT und Software
Sachverständigenbüro IT-NordWest
Das Sachverständigenbüro IT-NordWest ist spezialisiert auf die Erstellung von Gutachten und Sachverständigenarbeit im Bereich der IT (Informations-Technologie) sowie von kaufmännischen Softwarelösungen wie Warenwirtschafts- und ERP-Software. Unser Ziel ist es, sachkundige, professionelle und fachliche Beurteilungen anzubieten, um fundierte Entscheidungen in technischen Belangen in gerichtlichen Prozessen zu ermöglichen. Als Sachverständiger und Gutachter legen wir Wert auf höchste Qualität, Zuverlässigkeit sowie Unabhängigkeit in unserer Arbeit.
Wir vom Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in allen technischen Belangen zu unterstützen, wie Gutachten und Sachverständigentätigkeiten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen!
Als Sachverständiger und Gutachter führen wir keine Anwenderhilfestellung sowie Beratung von Kaufempfehlungen durch, wir sind Herstellerneutral. Der Verkauf von Produkten, Entwicklungsarbeiten (Programmierungen) und Lizenzen ist bei uns gänzlich ausgeschlossen.
Sachverständiger und Gutachter für IT und Software
Sachverständigenbüro IT-NordWest aus Westerstede
Willkommen beim
Sachverständigenbüro IT-NordWest
Unsere Expertise als
IT-Sachverständiger und IT-Gutachter
Wir sind Ihr Sachverständiger und Gutachter im Bereich der Informationstechnologie sowie für „kaufmännische Softwarelösungen".
Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
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Erstellung von Gutachten.
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Prozessunterstützung bei der Vorbereitung für Gerichtsverfahren.
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Beweissicherung von Daten und Nachweis von Sachverhalten.
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Sachverständigenleistungen für Versicherungen.
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Gutachten erstatten bei Rechtstreitigkeit oder Strafverfahren im Auftrag von Gerichten.
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Begutachtung von ERP Systemen.
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Mitwirkung in *Schieds- und Schlichtungsverfahren sowie in der Mediation.
*Schiedsverfahren / Mediation
Ein Schiedsgericht ist eine Art privates Zivilgericht. Voraussetzung ist eine Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien. Dieses Verfahren wird durch das zehnte Buch der Zivilprozessordung geregelt.


Softwarehaftung
Produkthaftung, Produktfehler und Rechtsfolgen:
Prozessual trägt der Geschädigte die Beweislast für die Ursächlichkeit zwischen Softwarefehler und eingetretenem Schaden. Die Produkthaftung kann zudem nicht vertraglich beschränkt oder ausgeschlossen werden.
Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung vor Gericht im Streitfall als professioneller Partner
für Sachverständigenleistungen und
Gutachten in der Informations-Technologie.
Ralf Ebken Systemingenieur FH
Sachverständiger für IT und Software
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